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   OVG Sachsen, 17.06.2011 - D 6 A 606/09   

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OVG Sachsen, 17.06.2011 - D 6 A 606/09 (https://dejure.org/2011,9995)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.06.2011 - D 6 A 606/09 (https://dejure.org/2011,9995)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - D 6 A 606/09 (https://dejure.org/2011,9995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsDO § 12, § 15 Abs. 1, § 89 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hernaziehung der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten allgemeinen Maßstäbe zur Bestimmung des Disziplinarmaßes in Disziplinarverfahren auch i.R.d. sächsischen Disziplinarordnung; Gebotenheit von Disziplinarmaßnahmen unter Berücksichtigung der Schwere des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 940
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2011 - D 6 A 606/09
    38 In Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Bestimmung des Disziplinarmaßes nach der Sächsischen Disziplinarordnung legt der Disziplinarsenat die vom Bundesverwaltungsgericht zum Bundesdisziplinargesetz entwickelten allgemeinen Maßstäbe (BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 258 ff; Beschl. v. 21. Dezember 2010 a. a. O.) zu Grunde.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertigt diese Strafandrohung im Regelfall die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Beschl. v. 21. Dezember 2010 a. a. O., Rn. 14).

    Das strafrechtlich geahndete Verhalten weist einen Dienstbezug auf, weil das außerdienstliche Verhalten des Beklagten unabhängig von seinem konkreten Dienstposten Rückschlüsse auf seine Dienstausübung als Polizeivollzugsbeamter zulässt (zum Maßstab: BVerwG, Beschl. v. 21. Dezember 2010, NVwZ-RR 2011, 413).

  • OVG Sachsen, 23.06.2008 - D 6 B 433/07

    Entfernung eines Polizeibeamten wegen eines festgestellten Dienstvergehens und

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2011 - D 6 A 606/09
    Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einem Lösungsbeschluss nicht aus (SächsOVG, Urt. v. 23. Juni 2008 - D 6 B 433/07 - m. w. N., st. Rspr.).

    Sie bedeutet die Gewähr des Dienstherrn über die dienstliche Zuverlässigkeit des Beamten, die darin besteht, dass dieser seiner Dienstleistungspflicht ordnungsgemäß nachkommt und die ihm obliegenden besonderen Dienstpflichten beachtet (SächsOVG, Urt. v. 23. Juni 2008 a. a. O.).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2011 - D 6 A 606/09
    Die in der bisherigen Rechtsprechung anerkannten Milderungsgründe sind damit nicht bedeutungslos geworden, sondern bilden einen Vergleichsmaßstab für die Frage, wie außergewöhnlich eine Ausnahmesituation sein muss, um davon ausgehen zu können, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von einem Beamten auch in Zukunft nicht erwartet werden kann (BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2010 a. a. O., S. 262; Beschl. v. 21. Dezember 2010, NVwZ 2011, 413, Rn. 10; zum Ganzen: SächsOVG, Urt. v. 20. April 2011 - D 6 A 136/09 -, juris).
  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 43.07

    Disziplinarklage; Berufungsverfahren; Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2011 - D 6 A 606/09
    Beim Disziplinarmaß können sich Entlastungsgründe nicht nur aus den früheren sog. anerkannten Milderungsgründen (vgl. Bieler, ZBR 1996, 252), sondern auch aus anderen Entlastungsgründen ergeben (BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 335, 336).
  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - D 6 A 136/09

    Dienstvergehen, Disziplinarmaß, Zweifelssatz, außerdienstliches Verhalten,

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2011 - D 6 A 606/09
    Die in der bisherigen Rechtsprechung anerkannten Milderungsgründe sind damit nicht bedeutungslos geworden, sondern bilden einen Vergleichsmaßstab für die Frage, wie außergewöhnlich eine Ausnahmesituation sein muss, um davon ausgehen zu können, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von einem Beamten auch in Zukunft nicht erwartet werden kann (BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2010 a. a. O., S. 262; Beschl. v. 21. Dezember 2010, NVwZ 2011, 413, Rn. 10; zum Ganzen: SächsOVG, Urt. v. 20. April 2011 - D 6 A 136/09 -, juris).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2011 - D 6 A 606/09
    38 In Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Bestimmung des Disziplinarmaßes nach der Sächsischen Disziplinarordnung legt der Disziplinarsenat die vom Bundesverwaltungsgericht zum Bundesdisziplinargesetz entwickelten allgemeinen Maßstäbe (BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 258 ff; Beschl. v. 21. Dezember 2010 a. a. O.) zu Grunde.
  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 6 A 256/12

    Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Polizeibeamter, vorsätzliche Straftaten,

    37 Nach seiner neueren Rechtsprechung legt der Disziplinarsenat auch zur Bestimmung des Disziplinarmaßes nach altem Recht, d. h. bei Anwendbarkeit der Sächsischen Disziplinarordnung, die vom Bundesverwaltungsgericht unter Geltung des Bundesdisziplinargesetzes entwickelten Maßstäbe (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 258 ff.; Urt. v. 3. Mai 2007, NVwZ-RR 2007, 695, 696 f.) zugrunde (vgl. SächsOVG, Urt. v. 23. Januar 2015 - D 6 A 47/12 -, Rn. 64; v. 17. Juni 2011 - D 6 A 606/09 -, juris Rn. 38 ff., und v. 12. August 2011 - D 6 A 207/11-, juris Rn. 46).
  • OVG Sachsen, 07.03.2014 - D 6 A 555/10

    Disziplinarverfahren, hauptamtlicher Bürgermeister, Aberkennung des Ruhegehalts

    Dies ist der Fall, wenn die Feststellungen in Widerspruch zu Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen, aus sonstigen Gründen offenbar unrichtig oder in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. Januar 2014 - 2 B 84.13 -, juris Rn. 8, 9; Beschl. v. 28. Dezember 2011 - 2 B 74.11 -, juris Rn. 13; Senatsurt. v. 17. Juni 2011 - D 6 A 606/09 - juris, Rn. 32 m. w. N., st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/10

    Disziplinarrecht, Beihilfebetrug, Maßnahmebemessung, Entfernung aus dem Dienst

    Die in der bisherigen Rechtsprechung anerkannten Milderungsgründe sind damit nicht bedeutungslos geworden, sondern bilden einen Vergleichsmaßstab für die Frage, wie außergewöhnlich eine Ausnahmesituation sein muss, um davon ausgehen zu können, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von einem Beamten nicht erwartet werden kann (BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 262; Beschl. v. 21. Dezember 2010, NVwZ 2011, 413 Rn. 10; Senatsurteil v. 17. Juni 2011 - D 6 A 606/09 - Rn. 38 ff.).36 Eine freiwillige Anzeige und Schadenswiedergutmachung vor Entdeckung der Tat liegt hier nicht vor.
  • OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/11

    Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu uneigennütziger Amtsführung und

    Die in der bisherigen Rechtsprechung anerkannten Milderungsgründe sind damit nicht bedeutungslos geworden, sondern bilden einen Vergleichsmaßstab für die Frage, wie außergewöhnlich eine Ausnahmesituation sein muss, um davon ausgehen zu können, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von einem Beamten nicht erwartet werden kann (BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 262; Beschl. v. 21. Dezember 2010, NVwZ 2011, 413 Rn. 10; Senatsurteil v. 17. Juni 2011 - D 6 A 606/09 - Rn. 38 ff.).
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